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Walter Haas - Ihr Bestatter in Stuttgart

Antworten auf Ihre wichtigen Fragen

In schweren Zeiten entstehen viele Fragen. Hier finden Sie erste Orientierung zu Trauerfall, Formalitäten, Bestattungsarten und Vorsorge.

Atmen Sie zunächst durch – Sie müssen nicht sofort handeln. Rufen Sie als Erstes den Hausarzt oder den ärztlichen Notdienst (116 117) an, damit der Tod offiziell festgestellt und die Todesbescheinigung ausgestellt werden kann. Sie können auch uns direkt 24 Stunden kontaktieren unter: 0711 56 79 81. Ab da übernehmen wir mit Ihnen alle weiteren Schritte. Sie haben Zeit, sich in Ruhe zu verabschieden – es muss nichts überstürzt werden.

In Pflegeheimen wird die Todesbescheinigung in der Regel vom diensthabenden Arzt ausgestellt – darum müssen Sie sich nicht selbst kümmern. Die Einrichtung benachrichtigt Sie als Angehörige. Sie können auch uns direkt 24 Stunden kontaktieren unter: 0711 56 79 81. Ab da übernehmen wir mit Ihnen alle weiteren Schritte. Sie haben Zeit, sich in Ruhe zu verabschieden – es muss nichts überstürzt werden.

In Krankenhäusern wird die Todesbescheinigung vom diensthabenden Arzt ausgestellt, die Bescheinigung wird aber erst am darauffolgenden Werktag ausgehändigt – darum müssen Sie sich nicht selbst kümmern. Die Einrichtung benachrichtigt Sie als Angehörige. Sie können auch uns direkt 24 Stunden kontaktieren unter: 0711 56 79 81. Ab da übernehmen wir mit Ihnen alle weiteren Schritte. Sie haben Zeit, sich in Ruhe zu verabschieden – es muss nichts überstürzt werden.

In Baden-Württemberg muss der Verstorbene innerhalb von 36 Stunden in eine geeignete Aufbewahrung überführt werden. Sie haben also genug Zeit, in Ruhe zu entscheiden. Wir empfehlen, uns zeitnah anzurufen, damit wir die Überführung organisieren können. Für die eigentliche Planung der Bestattung gehen wir mit Ihnen gemeinsam alle weiteren Schritte persönlich durch.

Ja, wir sind rund um die Uhr telefonisch für Sie erreichbar – auch nachts, am Wochenende und an Feiertagen. Ein Todesfall richtet sich nicht nach Bürozeiten, und das wissen wir. Unter 0711 56 79 81 erreichen Sie immer einen Ansprechpartner, der die ersten Schritte mit Ihnen einleitet.

Wenn möglich, bringen Sie folgende Dokumente des Verstorbenen mit: Personalausweis oder Reisepass, bei Ledigen die Geburtsurkunde, bei Verheirateten die Heiratsurkunde (oder Familienstammbuch), bei Verwitweten die Sterbeurkunde des Ehepartners, bei Geschiedenen das Scheidungsurteil sowie – falls vorhanden – Versicherungsunterlagen, Rentenbescheid und einen eventuell vorhandenen Bestattungsvorsorge-Vertrag. Keine Sorge: Wenn Ihnen etwas fehlt, finden wir gemeinsam eine Lösung.

Ja – als Angehöriger oder Hinterbliebener sind Sie grundsätzlich frei in der Wahl, an welches Bestattungsunternehmen Sie sich im Trauerfall wenden. Hat der Verstorbene zu Lebzeiten allerdings bereits einen Bestattungsvorsorgevertrag mit einem bestimmten Unternehmen geschlossen, sollten sein Wille und seine vertraglichen Verfügungen respektiert werden. Erkundigen Sie sich in diesem Fall bitte beim jeweiligen Bestattungsunternehmen, welche Vorkehrungen der Verstorbene getroffen hat. Tritt der Tod in einem Krankenhaus oder einer Pflegeeinrichtung ein, kommt es gelegentlich vor, dass Mitarbeitende dort eigenmächtig einen Bestatter beauftragen. Das ist nicht zulässig und kann sogar rechtswidrig sein – Angehörige sind nicht verpflichtet, dies zu akzeptieren. Die Wahl des Bestattungsunternehmens liegt allein bei Ihnen, und Sie können jederzeit ein Institut Ihres Vertrauens beauftragen. Sollten Sie andere Erfahrungen machen, scheuen Sie sich nicht, aktiv nachzufragen oder die Leitung der Einrichtung hinzuzuziehen.

Wir übernehmen praktisch alle anfallenden Formalitäten: die Anmeldung beim Standesamt, die Beantragung der Sterbeurkunden in der benötigten Anzahl, die Abmeldung bei der Rentenversicherung und Betriebsrente, die Benachrichtigung der Krankenkasse sowie die Abstimmung mit der Friedhofsverwaltung. Auf Wunsch unterstützen wir Sie auch bei Versicherungsmeldungen. Sie müssen sich um diese Dinge nicht kümmern – wir entlasten Sie, wo wir können.

In der Regel empfehlen wir 3 bis 5 gebührenpflichtige Sterbeurkunden und 3 bis 4 kostenfreie Sterbeurkunde. Sie werden benötigt für: gesetzliche Rentenversicherung, private Rentenversicherung, Krankenkasse, Lebensversicherung(en), Bank/Sparkasse, Vermieter, ggf. Versorgungsamt, Nachlassgericht (Erbschein) und weitere Vertragspartner (Strom, Telefon, Zeitungsabo etc.). Wir beantragen die individuel korrekte Anzahl beim Standesamt für Sie.

Viele laufende Verträge müssen gekündigt oder umgemeldet werden – das gilt für Miete, Strom, Gas, Telefon, Internet, Versicherungen, Abonnements und vieles mehr. Wir geben Ihnen eine übersichtliche Checkliste mit weiteren Information mit.

Wir bieten alle gängigen Bestattungsformen an: • Erdbestattung – die klassische Beisetzung im Sarg auf dem Friedhof • Feuerbestattung – Einäscherung mit anschließender Urnenbeisetzung • Naturbestattung – Beisetzung der Urne in einem FriedWald, naturnah und pflegefrei • Seebestattung – Beisetzung der Urne auf hoher See. Welche Form für Sie oder Ihren Angehörigen die richtige ist, besprechen wir in Ruhe – jede Bestattung ist so individuell wie der Mensch selbst.

Bei der Erdbestattung wird der Verstorbene im Sarg in einem Grab auf dem Friedhof beigesetzt – das ist die traditionelle Form, oft verbunden mit einem klassischen Familiengrab. Bei der Feuerbestattung erfolgt zunächst eine Einäscherung im Krematorium, anschließend wird die Urne beigesetzt. Die Feuerbestattung ist meist flexibler bei der Wahl des Beisetzungsortes (Friedhof, FriedWald, See). Welche Form passt, hängt vom Willen des Verstorbenen und Hinterbliebenen ab – wir beraten Sie gerne.

Bei der Naturbestattung wird die Urne an den Wurzeln eines Baumes beigesetzt – mitten in der Natur. Der Baum wird gemeinsam ausgesucht und mit einer kleinen, dezenten Plakette gekennzeichnet. Es gibt Familienbäume und Einzelplätze. Die Trauerfeier findet im Wald oder in einer kleinen Andachtsstätte vor Ort statt. Diese Form ist besonders beliebt, weil sie naturnah, pflegefrei und langfristig sicher ist. Wir organisieren mit Ihnen gemeinsam alles.

Seebestattungen führen wir auf den Weltmeeren durch.. Hauptsächlich wird die Nord- und Ostsee gewünscht. Angehörige können selbstverständlich dabei sein. Es gibt auch anonyme Seebestattungen ohne Angehörige – die Angehörigen erhalten dann die genauen Koordinaten der Beisetzungsstelle.

Am günstigsten ist in der Regel die Feuerbestattung mit anonymer oder halbanonymer Urnenbeisetzung auf dem Friedhof. Auch die anonyme Seebestattung ist preislich attraktiv. Bei der Erdbestattung sind vor allem die Friedhofsgebühren (Grabnutzung, Grabaushub, Grabpflege) ein größerer Kostenfaktor. Wichtig: Eine 'billige' Bestattung ist nicht automatisch eine würdelose – auch im günstigen Bereich achten wir auf einen respektvollen Ablauf. Sprechen Sie offen mit uns über Ihr Budget.

Bisher gilt in Baden-Württemberg grundsätzlich die Beisetzungspflicht – das heißt: Auch Urnen müssen auf einem Friedhof, im FriedWald oder auf See beigesetzt werden. Die Urne mit nach Hause zu nehmen ist hierzulande nicht erlaubt.

Eine klassische Trauerfeier mit Beisetzung dauert etwa 30 bis 45 Minuten und gliedert sich meist in: Begrüßung und musikalisches Vorspiel, Trauerrede oder Predigt, persönliche Worte von Angehörigen, gemeinsamer Gang zur Grabstelle, Beisetzung mit Erdwurf bzw. Urnenversenkung und gemeinsames Abschiednehmen. Der genaue Ablauf hängt davon ab, welche Wünsche die Angehörigen haben.

Auf Wunsch der Hinterbliebenen kann ein Trauredner/in von uns beauftragt werden. Wir arbeiten mit erfahrenen freien Trauerrednern zusammen, die im Vorgespräch die Lebensgeschichte aufnehmen und eine individuelle, würdige Rede gestalten. Auch Mischformen sind möglich: z. B. ein Trauerredner kombiniert mit Lieblingsmusik des Verstorbenen statt klassischer Orgelmusik.

Wir stimmen Trauerredner oder Geistliche ab, buchen Organisten oder andere Musiker, beauftragen Sarg- und Trauerschmuck bei vertrauten Floristen, gestalten Traueranzeigen und Trauerdrucksachen. Das Trauerkaffee wird im Regelfall von den Angehörigen organisiert. Sie sagen uns, was Sie sich vorstellen – oder lassen sich von uns inspirieren – und wir kümmern uns um die Umsetzung.

Ja, das ist möglich und für viele Angehörige ein wichtiger Schritt im Abschiedsprozess. Sie können den Verstorbenen in unseren Aufbahrungsräumen besuchen – in einem ruhigen, würdevollen Rahmen und ungestört. Auch Kinder dürfen mitkommen, wenn die Eltern dies wünschen. Sprechen Sie uns einfach darauf an, wir vereinbaren einen Termin, der zu Ihnen passt.

Eine Bestattungsvorsorge hat zwei große Vorteile: Erstens entlasten Sie Ihre Angehörigen emotional und finanziell. Im Trauerfall müssen sie keine schweren Entscheidungen treffen und nicht raten, was Sie gewollt hätten. Zweitens stellen Sie sicher, dass alles genau so geschieht, wie Sie es sich wünschen – von der Bestattungsart über die Musik bis hin zu Trauerredner oder Blumenschmuck. Sie können alle Details festhalten und auf Wunsch auch die Kosten bereits absichern. Das gibt Ihnen selbst Ruhe und Ihren Angehörigen Sicherheit.

Das Geld wird aus Sicherheitsgründen nicht direkt an das Bestattungsunternehmen gezahlt, sondern auf einem Treuhandkonto bei der Deutschen Bestattungsvorsorge Treuhand AG oder über eine Sterbegeldversicherung abgesichert. So ist Ihr Geld insolvenzgeschützt, getrennt vom Vermögen des Bestattungsunternehmens und wächst durch Verzinsung sogar mit der Inflation mit. Auch sozialhilferechtlich ist Treuhand-Geld in angemessener Höhe Schonvermögen – es muss nicht für Pflegekosten aufgebraucht werden. Wir erklären Ihnen alle Modelle ausführlich und unverbindlich.

Wichtig ist, dass die Unterlagen im Ernstfall schnell gefunden werden. Bewahren Sie das Original des Vorsorgevertrags zusammen mit anderen wichtigen Dokumenten (Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht) an einem zugänglichen Ort auf – nicht im Bankschließfach, da Angehörige dort oft erst nach Tagen Zugriff bekommen. Informieren Sie mindestens eine Vertrauensperson über den Aufbewahrungsort. Wir hinterlegen eine Kopie Ihres Vertrags zusätzlich bei uns, sodass auch ohne Auffinden der Unterlagen alles geregelt ist.

Ja – mit besonderer Sorgfalt und Einfühlsamkeit. Der Verlust eines Kindes oder eines Sternenkindes (Fehlgeburt, Totgeburt) ist eine der schwersten Erfahrungen überhaupt. Wir nehmen uns viel Zeit, schaffen einen geschützten Rahmen für den Abschied und gestalten die Bestattung ganz individuell nach Ihren Wünschen. Auf vielen Stuttgarter Friedhöfen gibt es spezielle Bereiche für Sternenkinder. Auch die Beisetzung der Eltern später am selben Ort ist möglich.

Unser Gedenkportal ist eine digitale Erinnerungsstätte für Ihre Verstorbenen. Sie können kostenfrei eine individuelle Gedenkseite anlegen, Fotos und Texte hochladen, eine Lebensgeschichte teilen, Beileidsbekundungen entgegennehmen und virtuelle Kerzen anzünden. Auch Trauergäste, die nicht zur Beisetzung kommen können – etwa weil sie weit entfernt wohnen – haben so die Möglichkeit, Anteil zu nehmen. Den Zugang erhalten Sie über www.walter-haas.de/gedenkportal/. Wir helfen Ihnen gerne beim Einrichten.

Auf Wunsch verweisen wir auf erfahrene Trauerbegleiter, Geistliche oder Trauergruppen vor Ort, die Sie professionell und einfühlsam weiter begleiten können. Trauer hat ihren eigenen Rhythmus – Sie müssen diesen Weg nicht allein gehen.

Ein seriöses Bestattungsunternehmen kann die Frage nach den anfallenden Kosten nicht pauschal beantworten. Planung und Ausführung der individuellen Bestattung variieren stark, und damit auch die Kosten. Ein vertrauensvolles Unternehmen bietet Ihnen jedoch zu jedem Zeitpunkt volle Transparenz, erläutert die einzelnen Kostenpunkte und hilft Ihnen, den finanziellen Rahmen verlässlich einzugrenzen. Die Kosten setzen sich aus mehreren Faktoren zusammen. Grundsätzlich unterscheidet man zwischen Eigenleistungen des Bestatters (zum Beispiel Überführung und Versorgung des Verstorbenen oder der ausgewählte Sarg) und sogenannten Fremdleistungen – also Leistungen Dritter, die im Auftrag des Bestattungsunternehmens oder in Ihrem Namen erbracht werden (etwa Blumenschmuck, Musiker oder die Todesanzeige in der Zeitung). Hinzu kommen Gebühren für Ämter und öffentliche Einrichtungen, insbesondere die örtlichen Friedhofs- und Grabgebühren.

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Lassen Sie uns Ihnen helfen, eine würdevolle und persönliche Bestattung für Ihren geliebten Menschen zu gestalten.